Märkisches Stipendium für Kunst, MKK, 30.08.2015
Die MKK vergibt das Märkische Stipendium 2016 im Bereich Bildende Kunst im Fach Fotografie im kleinen Format. Dem Stipendiaten wird die Möglichkeit gegeben, für ein Jahr in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Davon erwarten die Initiatoren eine wechselseitige Bereicherung.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich, wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder seit mindestens zwei Jahren in Deutschland lebt. Die Ausschreibung richtet sich an Studierende und Absolventen gleichermaßen. Der Abschluss einer künstlerischen Ausbildung sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Professoren der Fachrichtung Fotografie / Visuelle Kommunikation der deutschen Hochschulen / Fachhochschulen können jeweils einen Bewerber als geeignet benennen.

Wohin ist die Bewerbung zu senden?
Märkische Kulturkonferenz e.V.
Bismarckstr. 15
58762 Altena

Die Ausstellung
Die Jury entscheidet in zwei Sitzungen. Anhand der Bewerbungsunterlagen werden max. 10 Bewerber ausgewählt und aufgefordert, Arbeiten der letzten zwei Jahre einzureichen. In einer Gruppenausstellung vom voraussichtlich 23.10. bis 22.11.2015 in der Städtischen Galerie Iserlohn werden die Arbeiten der ausgewählten Teilnehmer präsentiert.

Die Entscheidung
Bis zum 2.11.2014 haben die Besucher die Möglichkeit, eine Stimme abzugeben. Anhand der Originale entscheidet die Jury über die Vergabe des Stipendiums; die Stimme der Besucher fließt in die Entscheidung ein. Alle Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stipendiumsdauer
1. Januar bis 31. Dezember 2016

Stipendiumshöhe
12.000 Euro, die in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die MKK behält sich vor, die Auszahlung der letzten drei monatlichen Teilbeträge abhängig von der Erledigung des Stipendiumsinhalts zu machen.

Stipendiumsinhalt
Der Stipendiat ist zur Teilnahme an der Verleihung der Märkischen Stipendien verpflichtet. Weiterhin verpflichtet er sich zu öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Ausstellungen, Atelierabenden und Diskussionen im Gebiet des Märkischen Kreises, die von der MKK vermittelt werden. Das MKK Stipendium sollte über 10 Jahre in der jeweiligen Vita Erwähnung finden. Darüber hinaus erklärt sich der Stipendiat zur Beteiligung an gemeinsamen Projekten mit den Stipendiaten für Literatur und/oder Musik im Kreisgebiet bereit. Erfüllt der Stipendiat diese Anforderung nicht, so kann ihm das Stipendium nach vorheriger Abmahnung entzogen werden. Mit der vorzeitigen Beendigung des Stipendiums entfallen sämtliche Leistungen der MKK an den Stipendiaten.
Zum Abschluss des Stipendiums wird eine Einzelausstellung für den Stipendiaten angestrebt.
13.07.2015 um 13:40 Uhr

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