An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist in der Fachgruppe Design zum 1. Oktober 2015 die neu eingerichtete Juniorprofessur für Philosophie und Ästhetik unter besonderer Berücksichtigung des Designs (Bes.-Gr. W 1) befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren zu besetzen. Nach erfolgreicher Zwischenevaluation kann das Dienstverhältnis nach den gesetzlichen Vorgaben auf bis zu insgesamt sechs Jahre verlängert werden.
Aufgabengebiet:
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren haben die Aufgabe, sich durch die selbständige Wahrnehmung der der Hochschule obliegenden Aufgaben für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Die entsprechenden Aufgaben umfassen die Bereiche
- Designforschung,
- philosophische Forschungsprojekte, hier vor allem im Bereich Ästhetik,
- Vermittlung der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens,
- Vermittlung von designrelevanten Theorien und Methodiken,
- Fortentwicklung des theoretischen Programms der Designstudiengänge der Akademie,
- Begleitung von Studien- und Diplomprojekten der Designstudiengänge,
- Entwicklung von Kooperationen mit anderen Studiengängen an der Akade-mie sowie Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation mit anderen wis-senschaftlichen Institutionen,
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.
Dem Charakter der Juniorprofessur als Qualifizierungsinstrument entsprechend sind eigene Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre möglich und erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- Nachweis pädagogischer Eignung.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden für die Dauer ihres Dienstverhältnisses zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt oder in einem befristeten privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
Der Gleichstellungsplan der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart verpflichtet zur Erhöhung des Frauenanteils im künstlerischen und wissenschaftlichen Dienst. Die Hochschule begrüßt deshalb entsprechende Bewerbungen.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und einer übersichtlichen Dokumen-tation von Arbeitsproben müssen der Akademie bis spätestens 2. März 2015 vorliegen. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an das Rektorat der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart.
Informationen unter www.abk-stuttgart.de ANLAGE 2
Aufgabengebiet:
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren haben die Aufgabe, sich durch die selbständige Wahrnehmung der der Hochschule obliegenden Aufgaben für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Die entsprechenden Aufgaben umfassen die Bereiche
- Designforschung,
- philosophische Forschungsprojekte, hier vor allem im Bereich Ästhetik,
- Vermittlung der Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens,
- Vermittlung von designrelevanten Theorien und Methodiken,
- Fortentwicklung des theoretischen Programms der Designstudiengänge der Akademie,
- Begleitung von Studien- und Diplomprojekten der Designstudiengänge,
- Entwicklung von Kooperationen mit anderen Studiengängen an der Akade-mie sowie Bereitschaft zur interdisziplinären Kooperation mit anderen wis-senschaftlichen Institutionen,
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.
Dem Charakter der Juniorprofessur als Qualifizierungsinstrument entsprechend sind eigene Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre möglich und erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- Nachweis pädagogischer Eignung.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden für die Dauer ihres Dienstverhältnisses zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt oder in einem befristeten privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis eingestellt.
Der Gleichstellungsplan der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart verpflichtet zur Erhöhung des Frauenanteils im künstlerischen und wissenschaftlichen Dienst. Die Hochschule begrüßt deshalb entsprechende Bewerbungen.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und einer übersichtlichen Dokumen-tation von Arbeitsproben müssen der Akademie bis spätestens 2. März 2015 vorliegen. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an das Rektorat der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart.
Informationen unter www.abk-stuttgart.de ANLAGE 2